Kommentar zum Heilpraktikerrecht


Meine Meinung – ein Kommentar zum Heilpraktikerrecht

Ärzte dürfen im Rahmen des TFG und des AMG weiterhin Eigenblutbehandlungen durchführen. Sie sind vom aktuellen Verbot nicht betroffen. Da es sich jedoch um ein nicht evidenzbasiertes Verfahren ohne wissenschaftliche Anerkennung handelt, dürfte ein erhebliches Spannungsverhältnis zum ärztlichen Fachstandard bestehen. Ärzten obliegen weitreichende Aufklärungspflichten; insbesondere müssen Sie die Patienten deutlich auf die fehlende Evidenz bzw. schulmedizinische Anerkennung hinweisen. Dem Patientenschutz dürfte dies kaum förderlich sein. Eine klare Trennung erscheint grundsätzlich sinnvoller: Ärzte bieten evidenzbasierte Schulmedizin an, Heilpraktiker greifen das Bedürfnis der Bevölkerung nach Naturheilkunde & alternativen Heilmethoden auf. Patienten hätten hierdurch Klarheit über den jeweiligen Behandlungsansatz. Weder sollten Heilpraktiker Knochenbrüche richten, noch sollten Ärzte Geistheilungen anbieten. Dies zeigt nochmals deutlich, dass ein Arztvorbehalt bei der Eigenbluttherapie gänzlich ungeeignet ist, dem Patientenschutz zu dienen.

Ein Kommentar zu “Kommentar zum Heilpraktikerrecht

  1. Susanne Spies

    Wahrscheinlich wird ja auch nicht der Arzt selbst die Eigenblutinjektionen durchführen. Sie werden wohl in den meisten Praxen an die Arzthelferinnen deligiert werden.

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