Berufsordnung für Heilpraktiker


Heilkundliche Behandlungen sind stets kontrollbedürftig; der Patient ist aufgrund des fehlenden Fachwissens nicht in der Lage, die angebotene Leistung zu kontrollieren. Eine Berufsordnung könnte verbindliche Regeln und Standards festlegen, um dieses Kontrolldefizit auszugleichen.

Es existiert zurzeit keine gesetzliche Berufsordnung für Heilpraktiker. Der Gesetzgeber beschränkt sich aktuell noch darauf sicherzustellen, dass Gefährdungen der Patienten durch Heilpraktiker ausgeschlossen sind. Während der Berufszugang adäquat geregelt ist, kann eine Weiterentwicklung des Berufsausübungsrechts der Heilpraktiker dem Berufsbild deutlichere Konturen verleihen. Eine gesetzliche Berufsordnung wäre ein Beitrag zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und würde den individuellen Patientenschutz verbessern.

Mit dem Erlass einer Berufsordnung könnte der Gesetzgeber die Berufspflichten der Heilpraktikerschaft verbindlich definieren und näher ausgestalten.

Eine Berufsordnung der Heilpraktiker könnte z.B. dazu dienen,

  • eine gleichwertige und vergleichbare Berufsausübung zu sichern (Standardisierung),
  • qualitative Mindeststandards bei der Behandlung zu gewährleisten (Qualifizierung),
  • die Transparenz zu erhöhen,
  • das Berufsbild zu konkretisieren sowie
  • die externe Anerkennung des Berufs zu stärken.

Die einzelnen Berufspflichten werde ich demnächst in meinem Heilpraktiker-Blog erläutern. Meine Ausführungen richten Sie diesmal explizit auch an die Angehörigen der öffentlichen Verwaltung.

Ein Kommentar zu “Berufsordnung für Heilpraktiker

  1. Heilpraktiker

    Lieber Herr Dr. Sasse, glauben Sie, dass der Gesetzgeber ein Interesse an so einer Berufsordnung hat. Die Ärzteverbände würden vermutlich Sturm dagegen laufen, möglicherweise auch andere Berufsgruppen, außer die BO brächte eine starke Einschränkung der derzeit möglichen Tätigkeiten (z.B. Verbot invasiver Methoden)? Soweit ich weiß, gab es in der Vergangenheit verschiedene Versuche der Heilpraktiker-Verbände, die – intern bereits vorliegende – Berufsordnung für verbindlich zu erklären. Anders gesagt, jeder HP der in einem Verband organisiert ist, unterschreibt diese BO. Allerdings ist sie nur für Verbandsmitglieder verbindlich.

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