Kammergericht setzt Heilpraktikerwerbung enge Grenzen (Colon-Hydro, Stoffwechselkuren, Bachblüten)

Das Kammergericht in Berlin hat in einem Berufungsverfahren ein Urteil verkündet, welches an rechtlicher Strenge gegenüber Heilpraktikern nur schwer zu überbieten sein dürfte. Das Gericht hat verdeutlicht, dass die Werbemöglichkeiten von Heilpraktikern für naturheilkundliche Behandlungsverfahren sehr, sehr beschränkt sind. Insbesondere die Internetpräsenz kann deshalb abmahngefährdet sein. Da in Berlin auch einer der maßgeblichen Wettbewerbsverbände ansässig …