Craniosacral-Therapie unter Heilpraktiker-/Arztvorbehalt

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Craniosacral-Therapie als Ausübung von Heilkunde eingestuft. (Az. 5 L 322/12). Ihre Ausübung ohne Heilpraktikererlaubnis verstößt gegen die Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes und ist eine Straftat, § 5 Heilpraktikergesetz.

Osteopathieverbot für Physiotherapeuten?!

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jüngst ein viel diskutiertes Urteil verkündet (OLG Düsseldorf vom 08.09.2015 Aktenzeichen I-20 U 236/13). In dem Berufungsverfahren wurde eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf bestätigt. Dieses hatte es einer Physiotherapiepraxis untersagt, berufs- oder gewerbsmäßig die Ausübung der Osteopathie anzukündigen und/oder die Osteopathie auszuüben, sofern keine ärztliche Approbation oder eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz vorliegen. Die Entscheidung ist rechtlich überzeugend begründet; sie ruft jedoch zahlreiche Folgefragen hervor.

Kündigung von Unterlassungserklärungen

Falls Sie anlässlich einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, beachten Sie, dass diese auch nach der Reform des Heilmittelwerbegesetzes grundsätzlich wirksam bleibt.

Abnehm-Werbung

Das Heilmittelwerbegesetz findet in der Regel auch auf Produkte Anwendung, die eine Gewichtsabnahme erreichen sollen.

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