Heilpraktikerrecht - Berufsrecht der Heilpraktiker
In Deutschland praktizieren gegenwärtig ca. 26.000 Heilpraktiker. Sie sind befugt, selbständig und eigenverantwortlich medizinische Leistungen zu erbringen. Diesen weiten heilkundlichen Kompetenzen steht indes nur eine überschaubare Anzahl berufsrechtlicher Vorgaben entgegen: das Heilpraktikergesetz (HPG), die Durchführungsverordnungen zum HPG sowie eine Reihe weiterer allgemein-heilkundlicher Vorgaben, wie beispielsweise das Infektionsschutzgesetz.
Auf dieser Seite veröffentlicht meine Kanzlei zukünftig aktuelle Informationen und Neuigkeiten rund um das Heilpraktikerrecht. Das Informationsangebot soll Heilpraktikern die Orientierung im rechtlichen Rahmen ihrer Berufsausübung erleichtern. Es dient als eine Hilfestellung bei der Ermittlung der wesentlichen Rechte und Pflichten der beruflichen Tätigkeit als Heilpraktiker.
Falls Sie eine persönliche Rechtsberatung wünschen, stehe ich Ihnen gern für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung. Für Anfragen rufen Sie bitte das Kontaktformular auf oder nutzen Sie die angegebenen Kontaktdaten.
