Urheberrecht und Lizenzrecht

Das Urheberrecht ist im geschäftlichen Bereich von wachsender Bedeutung. Zunehmend relevant sind beispielsweise Lizenzfragen im Bereich des E-Commerce und online-Vertriebs. Die fortschreitende Digitalisierung erleichtert die Vervielfältigung von Inhalten. Insbesondere Lichtbilder sind vermehrt Anlass von Abmahnungen oder Rechtsstreitigkeiten; beispielsweise bei der Nutzung auf gewerblichen Internet-Portalen. Hier stellen sich teils komplexe Abgrenzungsfragen, zum Beispiel die Verantwortlichkeit für mittels Frame oder Verlinkung eingebundene Inhalte.

Auch in anderen Bereichen bestehen oftmals rechtliche Unsicherheiten, da diese Werke als geistige Schöpfungen nur dann geschützt sind, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Die Beurteilung dieser Schöpfungshöhe ist im Einzelfall zu bestimmen.

Ich berate Sie gern über diese Fragen und kläre mit Ihnen eventuelle Lizenzfragen. Auch im Urheberrecht liegt mein Fokus auf einer möglichst vorbeugenden Beratung. Diese soll helfen, kostspielige Prozesse zu vermeiden. Sofern Dritte Ihre Inhalte unbefugt übernehmen, bin ich Ihnen gern bei Ihrer effektiven und zeitnahen Rechtsverfolgung behilflich. Zudem unterstütze ich Sie bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen sowie der Kompromissfindung bei umstrittenen Abmahnschreiben.