Rechtssichere Heilpraktiker-Homepage

Aufgrund zahlreicher komplexer gesetzlicher Vorgaben ist große Sorgfalt erforderlich, um eine rechtssichere Internetpräsenz zu erstellen. Insbesondere den folgenden Grundregeln sollten Sie stets Beachtung schenken.

Aus dem Telemediengesetz (TMG) und dem Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) folgt die Verpflichtung, auf der geschäftlichen Website ein Impressum zu veröffentlichen; dieses hat leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu sein. Entsprechende Verstöße sind leicht zu erkennen und können Anlass zu einer Abmahnung geben. Gestalten Sie Ihr Impressum deshalb sorgfältig. Beachten Sie: Die Impressumspflicht gilt auch für Ihr berufliches Profil bei Facebook oder vergleichbaren sozialen Netzwerken.

§ 13 TMG und Art 13 DSGVO verpflichten Sie dazu, auf Ihrer Homepage eine Datenschutzerklärung bereit zu halten. Diese sollte diejenigen Informationen zusammenfassen, die Ihnen vom Nutzer (automatisch) übermittelt werden.

(Be-)Achten Sie fremde Urheberrechte. Allein der Schöpfer eines Werks – beispielsweise der Autor, Komponist etc. – ist Inhaber der Urheberrechte. Diese folgen unmittelbar aus dem Urheberrechtsgesetz. Hierzu ist weder ein Copyright-Vermerk noch eine Eintragung in ein Register erforderlich. Ausschließlich der Urheber ist berechtigt, sein Werk zu

  • veröffentlichen,
  • bearbeiten,
  • verbreiten,
  • vervielfältigen
  • und ( im Internet) öffentlich zugänglich zu machen.

Nehmen Sie eine dieser Handlungen ohne Erlaubnis des Urhebers vor, kann dieser rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Er kann insbesondere Unterlassung und Schadensersatz fordern. Ersteres sogar dann, wenn Sie nicht schuldhaft gehandelt haben. Seien Sie deshalb vorsichtig, wenn Sie fremde Inhalte auf Ihre Homepage einbinden. Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Lizenz besitzen.

Der von Ihnen gewünschte Domainname darf nicht gegen fremde Namens- oder Markenrechte verstoßen. Verstößt die von Ihnen gewählte Bezeichnung gegen ein fremdes Kennzeichenrecht, kann dessen Inhaber Unterlassung und Schadensersatz beanspruchen. Auch nicht eingetragene Begriffe können zudem als sogenanntes Unternehmenskennzeichen geschützt sein. Vermeiden Sie deshalb Markennamen, Namen von Unternehmen, fremde Personennamen, urheberrechtlich geschützte Bezeichnungen, Bezeichnungen von Büchern oder Zeitschriften. Zudem darf Ihre Domain-Bezeichnung keinen falschen Eindruck (z.B. einer Spitzenstellung) hervorrufen.

Sämtliche Anforderungen des Heilmittelwerbegesetzes erstrecken sich auch auf Ihre Internetpräsenz. Sie sollten diesen Vorgaben bei der Formulierung der Inhalte auf Ihrer Homepage stets größte Beachtung schenken. Gleiches gilt für die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Gern unterstütze ich Sie bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben bei der Gestaltung Ihrer Internetpräsenz (Homepagecheck).

Sie können ein unverbindliches Angebot für eine Überprüfung Ihrer Homepage anfordern.