Als Unternehmer befassen Sie sich regelmäßig mit Vertragsfragen. Angefangen von Gewerbemietverträgen über Arbeitsverträge bis hin zu Kauf-/Werkverträgen und komplexen Lizenzverträgen – stets stehen einzelne Vertragsklauseln zur Diskussion.
Ich rate Ihnen bei der Erstellung von Verträgen große Sorgfalt walten zu lassen. Denn Vertragswerke können mit einer einzelnen Klausel „stehen oder fallen“. Sofern keine Konflikte zwischen den Vertragsparteien bestehen, beschäftigen sich die Beteiligten nicht mit der Auslegung einzelner Klauseln. Solange es „gut geht“ bleibt der Vertrag im Hintergrund. Dies ändert sich jedoch rasch, falls es zu Streitigkeiten zwischen den Parteien kommt. Nun treten Nachlässigkeiten in der Vertragserstellung hervor. Oftmals entstehen Meinungsverschiedenheiten über die Bedeutung oder Reichweite eines unklaren Passus des Vertrages. Unausgewogene Vertragsklauseln können dann zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen. Teilweise sind Verträge unwirksam. Unzulängliche Verträge sind im Nachhinein nur mit großer Mühe nachzubessern. Erst recht gilt dies im Rahmen eines Gerichtsprozesses.
Im Streitfall kann Ihnen allein ein gut durchdachter, stringent strukturierter und klar formulierter Vertrag helfen. Dies sollte bereits bei der Vertragserstellung im Fokus liegen. Ein Vertrag sollte die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner möglichst zuverlässig und fair regeln. Zudem sollte er transparente Absicherungen für einen mögliche Konflikt enthalten.
Ich unterstütze Sie gern bei der Erstellung Ihres Vertrages oder der Inhaltskontrolle bestehender Verträge.