Markenrecht

Markenschutz

Schützen Sie Ihre geschäftlichen Bezeichnungen vor unbefugter Nachahmung!
Tragen Sie Ihren Firmennamen und Waren- bzw. Dienstleistungsbezeichnungen als Marke ein. Entweder als nationale Marke beim Deutschen Markenamt, EU-weit als EU-Gemeinschaftsmarke oder weltweit als IR-Marke.
Gerade für Unternehmen mit einem weiten Aktionsradius oder einer überregionalen Internetpräsenz gewinnt der Markenschutz im zunehmenden Verteilungskampf um geschäftliche Bezeichnungen stetig an Bedeutung.
So kann richtiger Markenschutz dazu beitragen, Streitigkeiten um Domainnamen zu vermeiden und diesen vor Angriffen von Konkurrenten abzusichern. Deshalb beginnt ein konsequenter und effektiver Markenschutz bereits vor der Anmeldung der Marke. Es ist zu prüfen, ob der gewählte Begriff markenrechtlich schutzfähig ist.
Darüber hinau sind Kollisionen mit anderen Marken zu vermeiden; entsprechende Abmahnungen oder Gerichtsverfahren bergen stets ein hohes Kostenrisiko in sich. Ob hierzu eine Markenrecherche erforderlich ist, richtet sich nach dem Einzelfall. Im Zuge der Anmeldung ist der jeweils erforderliche und angemessene Schutzumfang festzulegen.

Gern begleite ich Sie bei der Entwicklung einer sinnvollen Strategie für Ihren Markenschutz. Dies beginnt bei der Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Harmonisierungsamt oder der World Intellectual Property Organization (WIPO). Zudem helfe ich Ihnen bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Markenrechte gegenüber Dritten. Für Ihre Fragen zum Markenrecht stehe ich Ihnen gern persönlich zur Verfügung.