Praxiserwerb und Praxisverkauf

Übernahme einer Heilpraktiker-Praxis

Beim Erwerb oder Verkauf einer Heilpraktikerpraxis sind wirtschaftliche, steuerliche, öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Aspekte zu beachten. Verkauf und Erwerb einer Heilpraktikerpraxis sind mit zahlreichen rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden, welche zur Unwirksamkeit des Verkaufs führen können.
Legen Sie deshalb großen Wert auf die Gestaltung des Praxiskaufvertrags. Konkretisieren Sie den Vertragsgegenstand soweit wie möglich. Da bereits die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dazu führen kann, dass der Vertrag als Ganzes unwirksam – und damit ggfs. rückabzuwickeln – ist, sollten Sie hier mit großer Sorgfalt vorgehen.
Eine kompetente rechtliche Beratung verringert die Gefahr, mit dem Erwerb „Schiffbruch“ zu erleiden. Um spätere Streitigkeiten bei der Übernahme zu vermeiden, sollten Sie insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:

  • Bestimmung der Vertragsgegenstände,
  • Rechtskonforme Übergabe von Patientendaten/-karteien,
  • Beachtung des Datenschutzrechts,
  • Überprüfung der bisherigen Eigentumsverhältnisse,
  • Ermittlung des materiellen und immateriellen Wertes der Praxis,
  • Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber,
  • Zustimmung der bisherigen Vertragspartner des Verkäufers zu Vertragsübernahmen,
  • Gewährleistung; Rücktrittsrechte,
  • Die Vereinbarung eines angemessenen Wettbewerbsverbots.

Zu Ihren Fragen zur Praxisübernahme oder für die Erstellung eines Praxiskaufvertrages stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Gern unterbreite ich Ihnen ein unverbindliches Angebot.