Heilpraktikerrecht

Ich widme einen großen Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit dem Recht der naturheilkundlich geprägten Gesundheitsberufe; dies gilt insbesondere für die Heilpraktikerschaft. Die Grundlage hierfür bilden meine juristische Dissertation über das Berufsrecht der Heilpraktiker („Der Heilpraktiker – Ein Gesundheitsberuf ohne Berufsausübungsrecht?“) sowie meine jahrelange Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet. Mein Beratungsangebot richtet sich an Heilpraktikerschulen, Heilpraktikerverbände, Fachgesellschaften, Behörden und Heilpraktiker.

Einen kurzen Überblick über mein Beratungsangebot für Heilpraktikerinnen & Heilpraktiker finden Sie HIER.

Die auf diesen Seiten angesprochenen Punkte sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die für Sie als Heilpraktiker maßgeblichen berufsrechtlichen Vorgaben verschaffen. Insbesondere den heilmittelwerberechtlichen Vorgaben kommt eine erhebliche Bedeutung in der Praxis zu. Dies belegt die große Anzahl an Abmahnungen, welche sich meist gegen die Homepages von Heilpraktikern richten. Neben diesen wettbewerbsrechtlichen Aspekten berate ich Sie gern zu allen Fragen des Berufsrechts wie:

  • Berufspflichten,
  • berufliche Zusammenarbeit mit Heilpraktikern oder Ärzten,
  • Datenschutzrecht,
  • Überprüfung der Praxis-Homepage,
  • Behandlungsvertrag,
  • Arzneimittelrecht,
  • Arztvorbehalt / Zulässige Therapieformen,
  • sowie zu zahlreichen weiteren Themen, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Sollten Sie weitergehende Informationen zu diesen Themen wünschen, empfehle ich Ihnen meinen Newsletter und mein Online-Portal zum Heilpraktikerrecht: Heilpraktikerrecht.COM