Homepage-Check (Homepage-Protect)
Was ist ein Homepage-Check?
Das heilmittelwerberechtliche Irreführungsverbot setzt jeder gesundheitsbezogenen Werbung sehr enge Grenzen. Um rechtliche Risiken (wie Abmahnungen oder Bußgelder) auszuschließen, biete ich einen Homepage-Check (Homepage-Protect) an. Gern helfe ich Ihnen dabei, Ihre Internetpräsenz rechtlich abzusichern und Sie vor Abmahnungen zu schützen.
Mein Angebot umfasst eine rechtliche Prüfung Ihrer Website bezüglich des Heilmittelwerbegesetzes sowie weiterer abmahnfähiger Rechtsverstöße (z.B. Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht etc.). Zudem unterstütze ich Sie bei der ggfs. erforderlichen Überarbeitung. Der Homepage-Check beinhaltet die erforderlichen Maßnahmen, um Ihre Internetpräsenz abmahnsicher zu machen.
Welche Varianten des Homepage-Checks gibt es?
Die verschiedenen Angebote richten sich nach dem Umfang Ihrer Internetpräsenz.
Homepage-protect mini:
Dieses Angebot umfasst eine telefonische Besprechung Ihrer Website (maximal 1 Stunde). Es ersetzt keine vollständige Überprüfung Ihrer Homepage, bietet jedoch eine preisgünstige Hilfestellung. Diese Variante eignet sich insbesondere für Berufsanfänger und für die Klärung von Einzelfragen.
Das Honorar beläuft sich auf pauschal 349 €* (netto).
Homepage-protect-S
Dieses Angebot richtet sich an übersichtliche Homepages mit wenig Text.
Das Honorar beläuft sich auf pauschal 999 €* (netto).
Homepage-protect-M
Dieses Angebot eignet sich für eine durchschnittliche Heilpraktiker-Website und umfasst auch die Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung sowie einem ggfs. erforderlichem Disclaimer.
Das Honorar beläuft sich auf pauschal 1.499 €* (netto).
Homepage-protect-L (Für Online-Verkäufe)
Sie bieten Ihre Dienstleistungen als Heilpraktiker oder Coach auch über das Internet an? Dann gelten für Sie zusätzliche wichtige Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr.
Das Recht des E-Commerce macht in den §§ 312i ff. BGB konkrete Vorgaben zum „Verkauf“ einer Leistung über einen Online-Shop. Bei Shop-Systemen kann der Kunde ohne Ihre aktive Mitwirkung und ohne individuelle Kommunikation einen Vertrag über Ihre Website abschließen. Aber auch wenn Sie Ihre Leistung nicht über einen klassischen Online-Shop vertreiben, sondern Ihren Behandlungs-/Coachingvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abschließen (z.B. PDF-Vertrag per E-Mail versenden, Telefonat) sind Besonderheiten zu beachten, weil es sich um einen „Fernabsatzvertrag“ im Sinne des § 312c BGB handeln kann. In beiden Fällen kann es erforderlich sein, Ihre Regelungen im Behandlungsvertrag (AGB) um spezifische Regelungen zum Online-Verkauf zu ergänzen.
Es können zahlreiche Vorschriften für einen rechtskonformen Vertrieb über das Internet relevant sein; insbesondere folgende Vorgaben können wichtig sein:
Erfüllung der Informationspflichten des Fernabsatzrechts, Einbeziehung und Ausgestaltung von AGB, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausgestaltung des Bestellverlaufs, Anbieterkennung, Einbindung der Rechtstexte, Produktbezeichnungen, Bestellbutton, Zahlungsbedingungen/-möglichkeiten, Preisangaben, Versandkosten und Zusatzkosten, Lieferbedingungen, Verfügbarkeitsangaben.
Darüber hinaus sind auch bei der Durchführung einer Fernbehandlung oder Fernberatung zudem berufsrechtliche Vorgaben zu erfüllen und werberechtliche Fragen zu klären.
Das Honorar beläuft sich auf pauschal 2.499 €* (netto) für die Überprüfung und auf weitere 1.000 €* (netto) für die Anpassungen Ihrer AGB.
Homepage-protect-XL
Der Homepage-protect-XL eignet sich für umfassende Websites mit viel Text, zahlreichen Unterseiten oder Besonderheiten (z.B. Web-Shops, viele Therapiebeschreibungen etc).
Das Honorar richtet sich hier nach dem mit der Prüfung verbundenen Zeitaufwand. Der Stundensatz beträgt 220 €* netto. Ich werde Ihnen zu Beginn eine orientierende Prognose über den erforderlichen Zeitaufwand erstellen, um die Kosten abzuschätzen.
Welche Variante benötige ich?
Eine pauschale Aussage ist hierzu leider nicht möglich; jede Website hat ihre Eigenarten, die erheblichen Einfluss auf den Umfang der Überprüfung haben können. Deshalb bitte ich Sie, mir unverbindlich einen Einblick in Ihre Internetpräsenz zu ermöglichen. Anschließend teile ich Ihnen mit, welche Varianten für Sie in Frage kommt.
Existiert ein Überprüfungs-Logo?
Nach erfolgreichem Abschluss der Überprüfung (mit Ausnahme des Homepage-protect mini) können Sie mein Überprüfungs-Logo in Ihre Website aufnehmen. Nähere Infos finden Sie hier: https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/kanzlei/ueberpruefungslogo-fuer-websites/
Wie läuft der Homepage-Check ab?
Ich prüfe Ihre Webpräsenz und markiere dort farblich diejenigen Stellen, die rechtlich problematisch sind. Zudem versehe ich die Markierungen mit Anmerkungen, welche die jeweilige Markierung jeweils erläutern. Anschließend besprechen wir gemeinsam telefonisch die Anmerkungen. Hiernach können Sie oder Ihr Webdesigner die Seiten überarbeiten. Die dann angefertigten Seiten werde ich abschließend auf Rechtssicherheit prüfen. So kann gewährleistet werden, dass die Internetpräsenz am Ende rechtssicher ist. Für dieses Prozedere benötige ich Screenshots Ihrer Website als „durchsuchbare PDF-Dateien“.
Was muss ich tun, um meine Homepage abzusichern?
Sofern Sie sich für einen Homepage-Check interessieren, schreiben Sie eine kurze E-Mail an mich. Ermöglichen Sie mir bitte einen Einblick in Ihre Website oder deren Entwurf. Ich werde Ihnen dann zeitnah ein konkretes Angebot zusenden.
*Hinweis: Alle Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangabenverordnung. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.