Anmerkungen zur Gesetzgebung in Corona-Zeiten


Die Gesetzgebung in Corona-Zeiten erinnert eine wenig an die Einstellung des Gesetzgebers zum Heilpraktikerrecht. Es besteht in beiden Fällen ein erhebliches Defizit an Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und hinreichender Bestimmbarkeit oder Vorhersehbarkeit. Demokratieprinzip und Parlamentsvorbehalt werden einem Stresstest unterzogen. Anders als im Heilpraktikerrecht mag dies bei Corona zu rechtfertigen sein. Es erinnert ein wenig an die „normative Kraft des Faktischen“. Dennoch: Nach dem Ende der Pandemie dürften Juristen auf sehr lange Zeit damit beschäftigt sein, den Schaden wieder zu beheben.