Verkürzung des Genesenenstatus


Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert-Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist nach Rechtsansicht einiger Verwaltungsgerichte rechtswidrig. Insbesondere sei es mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip unvereinbar, dass das RKI die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus festlege. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ernste Zweifel erkennen lassen, solche Entscheidungen dem RKI zu überlassen. Die Gerichte können die Verordnung jedoch nicht insgesamt aussetzen; es handelt sich deshalb jeweils um Einzelfallentscheidungen. Es ist zu erwarten, dass wegen dieser Kritik die Regelung zeitnah wieder in der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung erfolgen wird.