Risiko für ästhetisch tätige Heilpraktiker*innen


In Hamburg wurde eine Heilpraktikerin wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem muss sie ein Schmerzensgeld zahlen und es wurde durch das Gesundheitsamt ein Berufsverbot ausgesprochen. Grund hierfür war eine nicht fachgemäß durchgeführte Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure. Diese nahm die Heilpraktikerin nicht selbst vor, sondern die Injektion erfolgte durch eine „Schülerin“ unter ihrer Aufsicht. Beachten Sie immer, dass invasive Heilbehandlungen, den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen. Sie sind nur dann rechtskonform, wenn der Patient über die Behandlungsrisiken aufgeklärt wurde und in den Eingriff eingewilligt hat.