Bildagenturen verschärfen Nutzungsbedingungen – Abmahnrisiko Fotonutzung


Große Unsicherheiten bestehen bei der Verwendung von Fotos auf der Internetpräsenz. Wichtig ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Lizenz für die jeweilige Nutzung sein müssen. Von frei verfügbaren Bildern im Internet ist deshalb in der Regel abzuraten. Über die Lizenzen bestehen hier meist erhebliche Unklarheiten. Oftmals wird deshalb auf kostenpflichtige Bilder von Bildagenturen (z.B. Fotolia) zurückgegriffen. Allerdings sollten Sie auch hier einige Dinge beachten. Wichtig ist insbesondere die richtige Quellenangabe.

In der Regel können Sie bei einer renommierten Bildagentur davon ausgehen, dass die erforderlichen Lizenzen vorliegen. Sie sind jedoch verpflichtet, die erforderlichen Urheberrechtsvermerke ordnungsgemäß anzubringen. Die Vorgaben der Agenturen weichen hier voneinander ab. Teils wird ein Vermerk unmittelbar am Foto selbst gefordert, teils reicht ein Hinweis im Impressum aus. Prüfen Sie deshalb die Lizenzvereinbarung der Bildagentur und platzieren Sie einen korrekten Nachweis nach den jeweiligen Vorgaben. Sofern die Lizenzvereinbarung vorsieht, dass bei Nutzung eines Lichtbildes der Quellennachweis „in der für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich“ anzubringen ist, ist der Nachweis am Bild selbst anzubringen. Ein Nachweis im Impressum ist in diesem Falle nicht ausreichend.

Fotolia macht hier folgende Vorgaben:

„Sie sollten Copyright-Informationen angeben, wenn es gesetzlich vorgeschrieben oder gebräuchlich ist. Sie müssen Copyright-Informationen angeben, wenn Sie das Bild in einem redaktionellen Artikel oder auf Social-Media-Seiten verwenden. Für die Verwendung unbearbeiteter Bilder auf Social-Media-Seiten können Sie die Social-Media-optimierte Versionen der Datei herunterladen und verwenden, die bereits die Copyright-Informationen erkennbar innerhalb der Bilddatei enthält und in der richtigen Größe vorliegt. Achten Sie darauf, keine Copyright-Informationen zu entfernen. Für die redaktionelle Verwendung müssen Sie die Copyright-Informationen unter Verwendung dieses Formats angeben: © Name des Fotografen / Fotolia. Die Copyright-Informationen sind neben dem Bild auf der Fotolia Website zu finden. Diese Informationen können auf oder neben dem Bild oder bei audiovisuellen Produktionen in den Credits des Projekts erscheinen.“

Zudem vertreten einige Fotografen momentan die Ansicht, dass die Kennzeichnung immer mit dem Namen des Fotografen unmittelbar am Bild selbst erfolgen muss. Es wurden bereits Anbieter abgemahnt, die diese Kennzeichnung nicht unmittelbar an den Bildern vornahmen. Ob diese Ansicht zutrifft, ist zwar fraglich; allerdings liegt noch keine abschließende Gerichtsentscheidung vor. Es verbleibt deshalb eine Rechtsunsicherheit.

Manche Bildagenturen sehen zudem weitere Einschränkungen vor. So werden beispielsweise von einzelnen Anbietern Bilder, auf denen einzelne Personen zu erkennen sind, nicht für die Verwendung in der Gesundheitswerbung freigegeben. Sie scheiden deshalb für Gesundheitsberufe aus. Motive, auf welchen Personen abgebildet sind, können sich auch deshalb als problematisch erweisen, da hier neben den Urheberrechten des Fotografen auch Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen betroffen sein können. Sie sollten deshalb nur zurückhaltend verwendet werden, bzw. nach Möglichkeit vermieden werden. Letztlich kann hier jedoch nur eine Bewertung im Einzelfall erfolgen.

Zudem sollten Sie sich vergewissern, dass die Lizenz die gewerbliche Verwendung beinhaltet. Nur in diesem Fall dürfen Sie das Bild in Bezug auf Ihre berufliche Tätigkeit verwenden. Dies gilt für jede Einsatzmöglichkeit einzeln: für die Verwendung auf der Webseite, im Flyer etc. Jede Verwendung muss Ihnen ausdrücklich erlaubt worden sein. Ein geringes Restrisiko hinsichtlich von Lizenzfragen verbleibt jedoch auch bei der Nutzung von Bildagenturen.

Bei Urheberrechtsverstößen haften Sie als sogenannter Störer verschuldensunabhängig. Das bedeutet, dass Sie auch selbst dann haften, wenn Sie den Verstoß ohne Verschulden begangen haben. Leider befinden sich unter den Fotografen, welche ihre Bilder bei den Agenturen einstellen, auch ein paar wenige „schwarze Schafe“. Diese ermöglichen den Download ihrer Bilder über die Agentur für einen kurzen Zeitraum und widerrufen anschließend die Lizenzerteilung gegenüber der Agentur. Anschließend werden diejenigen, die die Bilder weiter verwenden, wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes kostenpflichtig abgemahnt. Auch hier bestehen Rechtsunsicherheiten, ob diese Forderungen berechtigt sind. Sie sollten sich jedoch unverzüglich anwaltlichen Beistand einholen. Den höchsten Grad an Rechtssicherheit können Sie erreichen, indem Sie die Motive selbst aufnehmen oder einen Fotografen hiermit beauftragen. Im zweiten Falle sollten Sie jedoch eine klare Lizenzabsprache treffen und diese schriftlich festhalten.

Selbstverständlich ist die Überprüfung der jeweiligen Foto-Lizenzen Bestandteil einer anwaltlichen Überprüfung Ihrer Interneträsenz. Bei Rückfragen hierzu können Sie sich gern an mich wenden.