Urheberrechte


Allein der Schöpfer eines Werks ist Inhaber der Urheberrechte. Diese Rechte folgen unmittelbar aus dem Urheberrechtsgesetz.

Hierzu ist weder ein Copyright-Vermerk noch eine Eintragung in ein Register erforderlich. Ausschließlich der Urheber ist berechtigt, sein Werk

– zu veröffentlichen,

– zu bearbeiten,

– zu verbreiten,

– zu vervielfältigen und

– im Internet – öffentlich zugänglich zu machen.

Nehmen Sie eine dieser Handlungen ohne Erlaubnis des Urhebers vor, kann dieser gegen Sie vorgehen: Er kann insbesondere Unterlassung und Schadensersatz fordern. Ersteres sogar dann, wenn Sie nicht schuldhaft gehandelt haben. Seien Sie deshalb vorsichtig, wenn Sie fremde Inhalte auf Ihrer Homepage veröffentlichen. Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Lizenz besitzen. Nicht alle im Internet verfügbaren Inhalte wie Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Stadtpläne oder Musikstücke sind beliebig einsetzbar. Greifen Sie möglichst ausschließlich auf seriöse Quellen zurück. Lassen Sie sich beim Erwerb von Inhalten versichern, dass der Anbieter die erforderlichen Lizenzrechte besitzt. Bei Zweifeln sollten Sie von einer Veröffentlichung auf Ihrer Homepage absehen.

Es besteht die Möglichkeit, Lichtbilder bei Bildagenturen für ein geringes Entgelt zu erwerben. In der Regel können Sie diese kostenpflichtigen Aufnahmen für Ihre Internetpräsenz verwenden. Folgendes ist jedoch zu berücksichtigen. In der Regel können Sie bei einer renommierten Bildagentur davon ausgehen, dass die erforderlichen Lizenzen vorliegen. Sie sind jedoch verpflichtet, die erforderlichen Urheberrechtsvermerke ordnungsgemäß anzubringen.

Beachten Sie: Die Vorgaben der Agenturen weichen hier voneinander ab. Teils wird ein Vermerk unmittelbar am Foto selbst gefordert, teils reicht ein Hinweis im Impressum aus. Werfen Sie deshalb einen Blick in die Lizenzvereinbarung der Bildagentur. Manche Anbieter sehen zudem weitere Lizenz-Einschränkungen vor. So werden beispielsweise von einzelnen Anbietern solche Bilder, auf denen einzelne Personen zu erkennen sind, nicht für die Verwendung in der Gesundheitswerbung freigegeben. Sie scheiden deshalb für Heilpraktiker aus. Zudem sollten Sie sich vergewissern, dass die Lizenz die gewerbliche Verwendung beinhaltet. Nur in diesem Fall dürfen Sie das Bild in Bezug auf Ihre berufliche Tätigkeit verwenden.

Dies gilt für jede Einsatzmöglichkeit einzeln: für die Verwendung auf der Webseite, im Flyer etc. Jede Verwendung muss Ihnen ausdrücklich erlaubt worden sein. Ein geringes Restrisiko hinsichtlich von Lizenzfragen verbleibt jedoch auch bei der Nutzung von Bildagenturen. Bei Urheberrechtsverstößen haften Sie als sogenannter Störer verschuldensunabhängig. Das bedeutet, dass Sie selbst dann haften, wenn Sie den Verstoß ohne Verschulden begangen haben. Den höchsten Grad an Rechtssicherheit können Sie erreichen, indem Sie die Motive selbst aufnehmen oder einen Fotografen hiermit beauftragen. Im zweiten Falle sollten Sie jedoch eine klare Lizenzabsprache treffen und diese schriftlich festhalten.