Der Heilpraktiker in der aktuellen Diskussion – Alternativer Heilberuf oder „Kurpfuscher“?


Seit den Ereignissen in der alternativen Krebsklinik in Brüggen-Bracht steht der Beruf des Heilpraktikers massiv in der Kritik. Die Vorfälle haben eindrucksvoll dokumentiert, welch erheblichen Schaden einzelne Therapeuten dem gesamten Berufsbild zufügen können. Dies ist umso bedauerlicher, als dass die weit überwiegende Vielzahl der Heilpraktiker in keinem Zusammenhang mit dubiosen Krebstherapien steht, sondern sich deutlich hiervon distanziert. Sie fokussiert sich vielmehr auf naturheilkundliche Behandlungen wie TCM, Homöopathie, Osteopathie usw. Diese Behandlungsformen werden – anders als eine Krebsbehandlung mittels Infusionen – dem eigenen Berufsverständnis der Heilpraktikerschaft gerecht.

Zahlreiche bisherige Veröffentlichungen zeichnen dennoch das Bild eines Berufsstandes nahe der Scharlatanerie, welcher massiv den Patienten gefährdet. In der Politik wurden deshalb Forderungen nach gesetzlichen Reglementierungen bzw. Einschränkungen des Heilpraktikerberufs und dessen Ausbildung erhoben. Zahlreiche Aussagen hierzu basieren jedoch auf Fehlvorstellungen oder Unkenntnis über das Berufsrecht der Heilpraktiker. Dies hat zu Thesen zum Heilpraktikerrecht geführt, die weder rechtlich noch in tatsächlicher Hinsicht zielführend sind.

Dies mag seinen Grund auch darin haben, dass das Heilpraktikerrecht bislang juristisch kaum durchdrungen ist. Im Gegensatz zum ärztlichen Berufsrecht findet sich kaum weiterführende Literatur. Bevor vorschnelle Konsequenzen gefordert werden, ist eine sorgfältige Analyse des gegenwärtigen Berufsrechts erforderlich. Erst auf dieser Grundlage kann überprüft werden, ob und ggfs. welche Schlussfolgerungen aus den aktuellen Geschehnissen zu ziehen sind.

Aus diesem Anlass hat mich der Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. beauftragt, eine rechtliche Stellungnahme zum Heilpraktikerrecht zu verfassen. Diese dient dazu, objektiv über die rechtlichen Bestimmungen der Heilpraktikerschaft zu informieren. Sie können das Kurzgutachten nebst einer Stellungnahme des Berufsverbandes unter dem folgenden Link einsehen: Gutachten zum Heilpraktikerrecht