Vor einigen Wochen habe ich über eine Streitwertfestsetzung des Landgerichts Dortmund berichtet. Das Gerichte hatte den Streitwert eines Verfügungsverfahrens gegen einen Heilpraktiker wegen einer Abmahnung auf stolze 70.000 € festgesetzt. Das Kostenrisiko pro Instanz hätte demnach ca. 10.000 € betragen. Auf meine Streitwertbeschwerde hin hat das OLG Hamm diesen Streitwert nunmehr auf 30.000 € reduziert. Immer noch hoch, aber rechtlich angemessen.