Praxis-Websites verschlüsseln! (DSGVO)


Falls Sie auf Ihrer Website ein Kontakt- oder andere Onlineformulare anbieten, muss Ihre Seite verschlüsselt sein (dies erkennen Sie am https in der Adresszeile). Das LG Würzburg hat bestätigt, dass „http“ nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. In dem Verfahren hieß es hierzu „Da die Antragsgegnerin jedenfalls über ein Kontaktformular Daten erheben kann, ist zwingend auch eine Verschlüsselung der Homepage erforderlich, (…).“ Zudem wurde bestätigt, dass Verstöße gegen die DSGVO abmahnfähig sind.

Die Entscheidung ist HIER abrufbar. Andere Gerichte haben allerdings entschieden, dass Verstöße gegen die DSGVO nicht abmahnbar sind. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.