Dringende Warnung vor E-Mail-Trojaner!


Vor kurzem hat mir eine Mandantin von einer Email berichtet, die einen unbekannten ZIP-Anhang enthielt und scheinbar von einem vermeintlichen Rechtsanwalt (RA Thomas Schlegel, Kanzlei Schlegel und Partner) stammte. In der Email wurde ein Verstoß gegen die DSGVO angedeutet, jedoch nicht konkretisiert. Die Mandantin wurde aufgefordert, das Anwaltsschreiben zu öffnen. Es besteht das sehr hohe Risiko, dass es sich hier um eine „verseuchte“ Email handelt. Seien Sie deshalb auch gegenüber Emails von scheinbaren Anwälten vorsichtig. Zudem kann ein Betrüger sich den Namen eines Anwalts aus dem Internet aussuchen und zweckentfremden. Sofern in der Email keine Kontaktinfos vorhanden sind, öffnen Sie diese vorsichtshalber nicht. Haben Sie Zweifel, rufen Sie vor dem Öffnen der Nachricht beim Absender an.