Podcast „Sind Eigenblutbehandlungen durch Heilpraktiker verboten?“


Hier finden Sie meinen aktuellen Podcast zum Thema „Eigenblutbehandlungen durch Heilpraktiker“. Die Gesetzestexte sind unten verlinkt. Sie können gern einen Kommentar abgeben.

§ 2 TFG; § 7 TFG; § 28 TFG; § 4 AMG

 

19 Kommentare zu “Podcast „Sind Eigenblutbehandlungen durch Heilpraktiker verboten?“

  1. A Roehder

    In dem Gesetzestext ist immer von einer Spende die Rede, dennoch spendet der Patient keinem anderem etwas. Deshalb wäre zu überprüfen, ob das Wort „Spende“ angeiflich wäre. Wie ist eine Blutspende weiter, bezüglich der Millimeter Abnahmemenge deffiniert? Der Hp nimmt max 5 ml ab. Bei den meisten Behandlungen sind es deutlich weniger 0,5 -1-2 ml Behandlung Keine 500ml, wie bei einer regulären Blutspende.

    1. Rene Sasse

      Leider unterfallen auch Eigenblutspenden dem TFG. (Rückschluss aus § 28 TFG „Eigenblutprodukte“)

  2. Katrin Nowak-Wiedemann

    Gibt es schon ein laufendes Berufungsverfahren oder einen Termin? Hat das Urteil dann auch ggf. Auswirkung auf die native Eigenblutbehandlung?

    1. Rene Sasse

      Leider habe ich keine Informationen zu diesem Verfahren.

    2. Ulrich Sümper

      Ja, es gibt ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht angesetzt

      1. Rene Sasse

        Vielen Dank für den Hinweis.

  3. Sonnenschein

    Was ist mit dem §33:
    „Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tätigkeit der Anwendung von Blutprodukten ausübt und die Voraussetzungen der in diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften erfüllt, darf diese Tätigkeit weiter ausüben.“

    Heißt das nicht, dass die“alten Hasen“ nicht betroffen sind ?

    1. Bernd Schmidt

      Es laufen bezüglich § 33 Eingaben bei zuständigen Behörden von Betroffenen. Entscheidungen stehen noch aus.

    2. Rene Sasse

      Die Behörden haben sich teilweise gegen diese Möglichkeit entschieden, da die Blutentnahme hiervon nicht umfasst sei. Ich werde hierüber berichten.

      1. xxx

        Das ist dann schon wieder eine seltsame Auslegung der Behörde zu 33.
        Bin gespannt, wie bei den mir bekannten Fällen reagiert wird.

  4. Stephanie Sandner

    Warum ist das Allergostop- Verfahren dennoch weiterhin erlaubt?

    1. Bernd Schmidt

      Weil nach homöopathischen Regeln (HAB) hergestellt wird.

  5. Kristina Wolff

    Wird denn auch geklärt, ob man Eigenblut, das mit „homöopathischen Ampullen“ vermischt wird, reinjizieren darf? Das ist ja keine homöopathische Anwendung im klassischen Sinn.

    1. Rene Sasse

      Ja, das ist beabsichtigt.

  6. Tin

    Vielen Dank für Ihre Mühe, sich durch diesen Regel-Dschungel zu wühlen.

  7. Tina

    Was empfehlen Sie den betroffenen Kollegen, wenn diese nur die „kleine Eigenblutbehandlung“ anwenden? Abwarten oder selbst den Rechtsweg bestreiten?

  8. xxx

    Vielen Dank für Ihre Einschätzungen zur Verhältnismäßigkeit, Verfassungsmäßigkeit, dem Zweck zu §7 Abs. 2 , der Geeignetheit zum Spenderschutz sowie der Widersprüchlichkeit der erlaubten zu den gerade in Einschränkungsbestrebung befindlichen invasiven Verfahren.
    .

  9. Frank

    In den Richtlinien steht drin, dass bei einer Fremd-, wie auch bei einer Eigenbluttranfusion jedesmal vorher ein Hepatitis B und C test, sowie ein HIV Test durchzuführen ist. Von den zu transfudierenden (Minimal)Mengen steht da nichts. Demnach wäre eine Aspiration beim Spritzen schon eine Transfusion und damit dem Arzt vorbehalten. Ausserdem müssten jedesmal die o.g. Test durchgeführt werden. Ob das sinnvoll und praktikabel ist will ich hier nicht diskutieren. Aber es zeigt wohl wie solche „Bestimmungen/Gesetze“ gemacht werden.
    LG

  10. V. Sinn

    Das sieht aus Laien /Verbraucher Sicht nach einem Kampf in den Auslegungsspielräumen der Gesetze vor Gericht aus.
    Vermutlich noch keine Grundsatz Urteil Leitsätze vorhanden.
    Was ist wenn man eine Ozonbehandlung wünscht. Weil man die Nebenwirkungen von Antibiotika (Darmbakterien Schäden usw.) Resistenzbildung …verhindern will, aber Ärzte und Krankenkassen das (Ozontherapie) nicht anbieten. Schon gar nicht flächendeckend.
    Ob chronische Mandelentzündung, ob Boreolose, usw.
    Dazu kommt noch das die Massenanwendung von Antibiotika zur Resistenzbildung führt. Und die Einschränkung neuer Antibiotika auf Notfälle die Pharmakonzerne (Aktuelle Nachrichtenmeldungen) dazu veranlasst keine neuen Antibiotika mehr zu entwickeln weil die daran nicht mehr so viel verdienen. Da wäre Ozon doch eine Lösung. Und wenn Heilpraktiker wie bisher auch anbieten, dann sorgt der Wettbewerb auch für geringe Kosten. Vielleicht würde es bei Anwendung in Krankenhäusern auch zu weniger Todesfälle durch Antibiotikaresistente Patienten führen. Erst recht wenn man es erst mit Ozon (Keine Resistenzbildung) statt erst mit Antibiotika versucht. Aber die Anzahl der Krankenhäuser soll zudem weiter abgebaut werden. Was Ambulante Behandlung um so wichtiger macht.
    Und wie sieht es mit dem Recht auf Notwehr aus? Wenn der Patient eine Ozontherapie wünscht?
    Ärzte werden von der Krankenkasse bezahlt, und die bezahlt das nicht. Da bleiben nur Heilpraktiker. Und Chefarzt als Privatpatient im Krankenhaus können sich nur Reiche leisten.
    LG

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