Ich habe bereits bislang davon abgeraten, auf Heilpraktiker-Websites den „Gefällt-mir“-Button von Facebook zu integrieren. Eine aktuelle Entscheidung zu dem Thema verdeutlicht die Anforderungen, falls Sie den Button dennoch nutzen möchten: https://www.tagesschau.de/au…/facebook-urteil-likes-101.html
Da der Aufruf einer Heilpraktiker-Website auf gesundheitliche Probleme des Nutzers schließen lässt, ist der Einsatz weiterhin bedenklich. Eine schlichte Verlinkung dürfte hingegen rechtskonform sein, sofern Sie in Ihrer Datenschutzerklärung hinreichend informieren.