Rechnungsstellung & Praxisbezeichnung


Wenn Sie eine Rechnung schreiben, vermerken Sie dort immer Ihren beruflichen Status als „Heilpraktiker“ oder als „Heilpraktiker, beschränkt auf Psychotherapie“. Ansonsten kann der Eindruck entstehen, dass es sich um eine ärztliche oder psychotherapeutische Praxis handelt. Dieser Eindruck kann z.B. durch die Bezeichnung „Praxis für…“ verstärkt werden. Auch wenn sektorale Heilpraktiker allgemeine Ziffern des GebüH oder „analoge“ Ziffern nutzen, kann der Eindruck entstehen, es handele sich um einen allgemeinen Heilpraktiker. Dies kann zu großen Problemen mit den Leistungsträgern führen. Diese prüfen die eingereichten Rechnungen oftmals nur stichprobenartig. Wenn später der eigentliche Status des Behandlers „entdeckt“ wird, kann dies empfindliche Rückforderungen gegen den Patienten oder den Behandler zur Folge haben.