Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht!


Der Gesetzgeber hat verdeutlicht, dass er das Heilpraktikerrecht überarbeiten wird. Es wird kein „weiter so“ geben. Als ersten Schritt hat das Gesundheitsministerium ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses befasst sich mit viele Optionen, die bis zur Abschaffung des Berufes reichen. Nach der Fertigstellung des Gutachtens wird der Gesetzgeber sein weiteres Vorgehen bestimmen. Dieser Prozess kann eine rasche und möglicherweise schwer zu beherrschende Eigendynamik entfalten.

Um diesen Prozess positiv und vor allem konstruktiv zu begleiten, wurde ich damit beauftragt, ebenfalls ein objektives Rechtsgutachten zu zentralen berufspolitischen Fragen zu erstellen. Hierbei handelt es sich nicht um ein „Gegengutachten“; der Inhalt des anderen Gutachtens ist noch nicht bekannt. Mein Gutachten dient vielmehr dazu, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein und bei Bedarf schnell reagieren zu können. Zudem möchten wir eigene berufspolitische Ideen entwickeln und in den Prozess einbringen. Diese sollen das Berufsrecht angemessen modernisieren und den Beruf „zukunftssicher“ gestalten. Der Gesetzgeber hat wiederholt darum gebeten, dass auch die Berufsangehörigen selbst ihre Vorstellungen zum Berufsrecht mit einbringen und sich nicht nur auf Ablehnung beschränken. Diesen Wunsch werden wir erfüllen.

Ziel ist die berufspolitische Interessenvertretung zu optimieren und dem Gesetzgeber Regelungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hierdurch soll das Berufsbild gegenüber einer Abschaffung positioniert und weiterentwickelt werden.

Das Gutachten soll sich insbesondere auf folgende Fragestellungen erstrecken:

– Ist eine Abschaffung des Heilpraktikerberufs verfassungsrechtlich möglich?

– Wie könnte eine Ausbildung (besser) organsiert werden?

– Wie kann die Berufsausübung verbessert werden? Berufsordnung, Berufspflichten, z.B. Fortbildung, Weiterbildung

– Optimierung der Berufsaufsicht: Wie kann „schwarzen Schafen“ effektiver begegnet werden? Heilpraktikerkammer?

– Folgen der Ausuferung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis durch schulmedizinische Berufe

Jeder kann das Gutachten unterstützen. Sie können mir Ihre Ideen und eigene rechtliche Einschätzungen gern per E-Mail zusenden. Ich werde diese ggfs. im Gutachten aufgreifen. Es muss sich hierbei nicht nur um rechtliche Anmerkungen handeln; jede Information aus dem Praxisalltag kann hilfreich sein.

Wer seine Unterstützung für das Gutachten zum Ausdruck bringen möchte, findet weitere Infos hierzu auf der Internetpräsenz des Berufsverbandes Freie Heilpraktiker e.V.