Aufbewahrung der Patientenakten nach Schließung der Praxis


Auch nachdem Sie Ihre Praxistätigkeit aufgegeben haben, sollten Sie die Patientenakten sicher, stets verfügbar und datenschutzkonform aufbewahren (lassen). Nur so können Sie sich später (im Ruhestand) gegen den Vorwurf von Behandlungsfehlern zur Wehr setzen. Wichtig: Denken Sie auch an den Fall Ihres (plötzlichen) Versterbens. Ehemalige Patienten oder Versicherungsgesellschaften können Regresse auch noch nach dem Tod des Therapeuten gegen dessen Erben geltend machen. Auch für diese ist der Zugriff auf die Akten ggfs. von existenzieller Bedeutung, weil sie persönlich haften können. Die Verfügbarkeit der Patientenakten ist für eine wirksame Verteidigung wichtig. Klären Sie zudem, ob Ihre Berufshaftpflicht auch Ihre Erben absichert.