Schmerzensgeld statt Abmahnungen – Droht ein neues „Horror-Szenario“? Seit der DSGVO können Betroffene Schmerzensgeldansprüche wegen Datenschutzverstößen geltend machen. Das ist nachvollziehbar. Aktuell werden jedoch auch Schmerzensgeldansprüche wegen leichter DSGVO-Verstöße geltend gemacht. Gerade bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten bestehen hohe Risiken; aktualisieren Sie stets Ihre Datenschutzdokumente. Die entsprechenden Muster finden Sie auf Heilpraktikerrecht.COM in der Rubrik „Datenschutz / DSGVO“.
Ich empfehle den sehr interessanten Podcast des Kollegen RA Stephan Hansen-Oest zu diesem Thema.