Urteil OLG München 30.000 € Schmerzensgeld! Krebsbehandlungen durch Heilpraktiker*innen vor dem AUS?


Hier der Link!
Wichtig – Aktuelles Urteil des OLG München vom 25.03.2021. 30.000 € Schmerzensgeld! Krebsbehandlungen durch Heilpraktiker*innen vor dem AUS?
Heilpraktiker*innen müssen bei Krebspatienten in der Regel zur (Wieder-)Aufnahme einer (erfolgsversprechenden) Chemotherapie raten! Das Urteil könnte das Ende der ALLEINIGEN Krebsbehandlung durch Heilpraktiker*innen bedeuten. (gemeint sind Behandlungen ohne ärztliche Begleitung!)
Das OLG München hat eine Heilpraktikerin, die dies unterlassen hat, zu einem Schmerzensgeld zugunsten des Sohnes der verstorbenen Patientin in Höhe von 30.000 € verurteilt. Zudem wurde die Heilpraktikerin zu Schadensersatz für entgangenen Kindesunterhalt verurteilt. Da der Fall in Bayern spielt, dürfte grundsätzlich die Berufshaftpflichtversicherung eintrittspflichtig sein. Allerdings kann es hier auch zu Problemen kommen.
Sobald das Urteil vorliegt, werde ich ausführlicher berichten. Genau solche Fälle würden die in meinem Rechtsgutachten erarbeiteten Vorschläge verhindern.