Hinweise zur Heilpraktikerüberprüfung (Teil 2 / Psychotherapie)


HP-Überprüfung für Psychotherapie

Bei der Heilpraktiker-Überprüfung für Psychotherapie darf kein konkretes – von den Prüfern vorgegebenes – Therapieverfahren abgeprüft werden. Der Kandidat sollte jedoch zumindest ein selbst gewähltes psychotherapeutisches Verfahren (z.B. Gesprächstherapie) sicher beherrschen. Die Fragestellung der Prüfer darf nicht dazu führen, dass nur das von den Prüfern beabsichtigte Verfahren (und nicht das erlernte) angewendet werden kann.