Energiepreispauschale – Gute Nachrichten:


Anders als bei den Corona-Hilfen hat der Gesetzgeber diesmal auch die Solo-Selbständigen berücksichtigt. Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gilt auch für Selbständige. Hierzu wird die Einkommenssteuervorauszahlung entsprechend reduziert werden. Profitieren dürften Selbstständige von dieser Entlastung jedoch erst im Zuge der Vorauszahlung mit Fälligkeitsdatum Mitte September.