Vor dem Offenburger Amtsgericht muss sich eine Frau in einem Strafverfahren verantworten, die offenbar craniosakrale Techniken ohne Heilpraktikererlaubnis an Säuglingen und Kleinkindern in 33 Fällen ausgeübt hat. Die Frage wird wohl sein: War es Heilkunde oder „nur“ biodynamische Körperarbeit.