Hospitation, Praktikum – Honorar vs. Mindestlohn


Bis auf die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen steht Praktikanten der gesetzlich geltende Mindestlohn zu. Im Gegensatz zu Praktikanten halten sich Hospitanten passiv im Hintergrund und beschränken sich auf das Beobachten. Sie sind deshalb anders als Praktikanten in der Regel nicht vom Mindestlohngesetz erfasst. Sofern sie jedoch tatsächlich als Praktikanten fungieren (eher aktiv tätig sind), kann eine Scheinhospitation vorliegen, die rechtlich als Praktikum zu werten ist.

Es ist unzulässig, dass der Anbietende für ein Praktikum vom Praktikanten ein Honorar verlangt. Bei einer Hospitation kann dies im Einzelfall zulässig sein, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Insbesondere muss es sich tatsächlich um eine Hospitation im arbeitsrechtlichen Sinne handeln.