Warum der Staat die „Ressource“ Heilpraktiker in Zeiten des Ärztemangels stärker nutzen sollte!
Nach einer Umfrage des Berufsverbandes BDH behandeln Heilpraktiker täglich 128.000 Patienten. Das heißt: Heilpraktiker entlasten das öffentliche Gesundheitswesen um mehr als 46 Millionen Patientenkontakte jährlich. Das ärztliche Gesundheitswesen hingegen steht aktuell unter großem Druck; dies weiß jeder, der bereits einmal versucht hat, zeitnah einen Facharzt aufzusuchen. Auch im ländlichen Bereich stößt das System an seine Kapazitätsgrenzen.
Forderungen danach, Heilpraktiker einzuschränken oder gar abzuschaffen übersehen diesen Punkt. Die Patienten der Heilpraktiker wären nach einer „Abschaffung“ des Heilpraktikerberufs nicht plötzlich gesund. Vielmehr würden sie ebenfalls in das bereits ausgelastete ärztliche Gesundheitswesen drängen.
Wäre es nicht sinnvoller, die große Ressource der Heilpraktiker*innen nicht weiterhin zu ignorieren, sondern besser zu nutzen. Könnte das Berufsbild nicht besser in das öffentliche Gesundheitswesen eingebunden werden, um dies zu entlasten? Kaum hilfreich ist es indes, wenn ärztliche Berufsordnungen die Kooperation mit Heilpraktikern verhindern. Zahlreiche Ärzte wären bereit, mit Heilpraktikern zusammenzuarbeiten.
Das Gesundheitswesen wird auch durch die medizinische Versorgung von Geflüchteten gefordert. Weshalb werden Heilpraktiker hier ausgeblendet? Es wäre gerade in solchen Ausnahmesituationen durchaus zu erwägen, auch diesem Personenkreis Zugang zur Heilpraktikerschaft zu ermöglichen, um den ärztlichen Bereich zu entlasten. Bislang scheitert dies oftmals an der fehlenden Integration in das System der GKV. Vielleicht wäre Pragmatismus hier sinnvoller als sozialversicherungsrechtliche Perfektion.