Meldepflicht NRW erfordert eine Zeitmaschine


Ich empfehle Heilpraktikern in NRW dringend den Erwerb einer Zeitmaschine! Warum?

Das Gesundheitsfachberufegesetz NRW sieht für Heilpraktiker folgende Meldepflichten vor:

(2) Angehörige der in § 6 Absatz 2 genannten Berufe (Gesundheitsfachberufe), die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen (…), sind verpflichtet, VOR erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit der zuständigen Behörde schriftlich oder in elektronischer Form anzuzeigen:

  1. den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
  2. das Geburtsdatum,
  3. die Beschäftigungsart,
  4. die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
  5. die Beendigung der Berufsausübung.

Dann wünsche ich viel Erfolg dabei, VOR erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit die BEENDIGUNG der Berufsausübung anzuzeigen.