Ich empfehle Heilpraktikern in NRW dringend den Erwerb einer Zeitmaschine! Warum?
Das Gesundheitsfachberufegesetz NRW sieht für Heilpraktiker folgende Meldepflichten vor:
(2) Angehörige der in § 6 Absatz 2 genannten Berufe (Gesundheitsfachberufe), die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen (…), sind verpflichtet, VOR erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit der zuständigen Behörde schriftlich oder in elektronischer Form anzuzeigen:
- den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
- das Geburtsdatum,
- die Beschäftigungsart,
- die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
- die Beendigung der Berufsausübung.
Dann wünsche ich viel Erfolg dabei, VOR erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit die BEENDIGUNG der Berufsausübung anzuzeigen.