Verbraucherverbände dürfen Datenschutzverstöße abmahnen


BGH, Urteil vom 27.03.2025

Verbraucherverbände dürfen Datenschutzverstöße auf der Grundlage des UWG auf den Zivilrechtswege verfolgen. In dem Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO liegt zugleich ein Verstoß gegen Lauterkeitsrecht unter dem Gesichtspunkt des Vorenthaltens einer wesentlichen Information gemäß § 5a Abs. 1 UWG.

Was ist zu tun?

Prüfen Sie, ob die Datenschutzerklärung Ihrer Praxiswebsite vollständig und richtig ist.

Prüfen Sie Ihre in der Praxis ausliegenden Datenschutzinformationen und Einwilligungen.