WhatsApp


Die Verwendung von WhatsApp für die Kommunikation mit Patienten über gesundheitsbezogene Themen ist starken rechtlichen Bedenken ausgesetzt und nach meiner Rechtsansicht unzulässig. Z.B. wird durch die Übermittlung sogenannter „Metadaten“ an den Anbieter die Behandlungsbeziehung zwischen HP und Patient ersichtlich. Aus den Metadaten ist ersichtlich wer, wann, mit wem und wie oft kommuniziert hat. Dies stellt einen Verstoß gegen die vertragliche Schweigepflicht und die DSGVO dar.

Zudem bleiben die Cloud-Backups – anders als die aktive Kommunikation selbst – unverschlüsselt. Hier muss die Verschlüsselung vom Nutzer manuell aktiviert werden. Eine informierte Einwilligung des Patienten ist denkbar, jedoch kaum praktikabel.