Vorsicht: „Doc“


Die Verwendung der Bezeichnung „Doc“ im beruflichen Kontext kann einen Verstoß gegen § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) darstellen. Schon die Nutzung einer verfremdeten oder abgekürzten Form – wie „Doc“ – kann strafbar sein, sofern dies eine Verwechslungsgefahr mit dem akademischen Titel „Dr.“ hervorruft.

Gerade im Gesundheitsmarkt entsteht schnell der Eindruck besonderer Qualifikationen. Unabhängig von der eigenen Intention kann bereits dieser Eindruck für eine Strafbarkeit ausreichen.

Mein ausdrücklicher Hinweis: Verzichten Sie auf die Bezeichnung „Doc“, sofern Sie nicht über einen entsprechenden MEDIZINISCHEN Doktortitel verfügen.

Für Fragen zur rechtssicheren Außendarstellung Ihrer Praxis oder Ihres Gesundheitscoaching-Angebots stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.