Vorher-Nachher-Darstellungen


Urteil: BGH, 31.07.2025 – I ZR 170/24

Wird durch eine Unterspritzung (z.B. mit Hyaluron oder Hyaluronidase) die Form oder die Gestalt von Nase oder Kinn verändert werden, darf hierfür nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden.

Das gilt auch in den sozialen Medien!

Da Verstöße offensichtlich sind, stellt das Urteil eine gute Vorlage für Abmahnungen dar.