Ist für die (Fern-)Wartung und Prüfung von IT-Systemen ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich? Diese Frage ist gerade ein wenig umstritten. Um sich abzusichern, sollten Sie auch bei (Fern-)Wartungen auf den Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung bestehen. Letztlich haften (auch) Sie persönlich für Bußgelder der Aufsichtsbehörden. Nach meiner Kenntnis bieten die Anbieter von HP-Software entsprechende Verträge an. Ggfs. sollten Sie sich dort erkundigen.