Zulässige Berufsbezeichnung – Praxis für Psychotherapie


Wichtige Info „Psychotherapie“. Zwei Psychotherapeutenkammern hatten letztes Jahr Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktikerinnen für Psychotherapie abgemahnt, weil diese die Bezeichnung „Praxis für Psychotherapie“ verwendet haben. Teilweise sollte diese Bezeichnung selbst dann unzulässig sein, wenn ein Hinweis auf den Status als Heilpraktiker verwendet wurde. Ich habe hierüber berichtet. Beide Verfahren sind nunmehr abgeschlossen.

Erfreulicherweise konnte ich in beiden Verfahren einen guten Vergleich für meine Mandantinnen erzielen. Demnach bleibt es weiterhin bei dem Grundsatz, dass auch Heilpraktiker den Begriff „Praxis für Psychotherapie“ verwenden können; jedoch weiterhin unter der Voraussetzung, dass sie auf ihre Stellung als Heilpraktiker deutlich hinweisen. Der Hinweis muss im unmittelbaren Zusammenhang erfolgen und drucktechnisch gleichartig sein. Dies gilt sowohl für die Internetpräsenz als auch für alle anderen Werbemittel wie z.B. Flyer.

Zulässig wäre demnach für einen allgemeinen Heilpraktiker beispielsweise die Bezeichnung: „Heilpraktikerin Maxi Musterfrau – Praxis für Psychotherapie“. Für einen sektoralen Heilpraktiker wäre die Bezeichnung „Praxis für Psychotherapie – Max Mustermann, Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie“ möglich. Der entsprechende Hinweis sollte sich auf jeder (Unter-)Seite der Internetpräsenz befinden. Es bietet sich eine Aufnahme in das Logo an.

Sie können in den Kommentaren gern weitere Vorschläge zur Berufsbezeichnung nennen.