Wechsel der Praxissoftware


Was passiert mit Patientendaten, die in einer Praxissoftware gespeichert wurden bei einem Inhaberwechsel der Praxis oder bei einem Umstiegt auf ein anderes Produkt?

Wichtig ist hierfür eine Exportmöglichkeit der in der Software gespeicherten Daten. Eine gesetzliche Verpflichtung für eine solche Funktion besteht jedoch grundsätzlich nicht; aus diesem Grund sollten Sie prüfen, ob Ihr Anbieter eine solche Funktion vertraglich zusichert und ob diese auch umsetzbar ist (Dateiformat). Angaben dürften sich in der Produktbeschreibung und im Vertrag finden. Manche Anbieter verhindern die Übernahme in andere Datenbanken; auch hier sollten Sie sich frühzeitig erkundigen. Zudem muss bei einem Inhaberwechsel der Datenschutz der Patientendaten beachtet werden. Dies erfordert in der Regel eine getrennte Datenspeicherung und einen Passwortschutz der Bestandsdaten.

Beachten Sie zudem, dass Sie die Daten auch nach der Beendigung Ihrer beruflichen Tätigkeit noch bis zum Ablauf der Aufbewahrungspflicht speichern und ggfs. nochmals aufrufen müssen. Hierzu sollte der Anbieter ein spezielles Angebot für „Rentner“ haben.