DSGVO-Haftung für Geschäftsführer einer GmbH?
Das OLG Dresden hat in einem Urteil vom 30.11.2021 die Schadensersatzhaftung des GmbH-Geschäftsführers im Außenverhältnis für Verstöße gegen die DSGVO gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO bejaht. Der Geschäftsführer einer GmbH sei neben der Gesellschaft ebenfalls „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO. Das Urteil wird stark kritisiert; erzeugt jedoch vorerst erhebliche Rechtsunsicherheit für Geschäftsführer einer GmbH. Sie finden das Urteil HIER.