Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht


Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt. Das Gesetz kann umgesetzt werden. Wichtig: Die Entscheidung bedeutet noch nicht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich verfassungsmäßig ist; wird erst im Hauptverfahren geprüft. Im einstweiligen Rechtsschutz beschränkt sich das Gericht auf eine Folgenabwägung. Die Nachteile, die den überwiegend im Gesundheitswesen tätigen Antragstellern durch die Impfpflicht drohten, seien weniger schwer als die Nachteile, die bei einem Aussetzen der Regelung für vulnerable Menschen zu befürchten seien.