FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher


Ab Oktober gelten neue Regelungen im IfSG. Die wichtigste Regelung für Heilpraktiker dürfte die ab dem 01.10.2022 geltende FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher beim Betreten der Praxis sein. Eine medizinische Maske reicht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr aus.

Auch wenn der aktuelle Entwurf diesbezüglich etwas ungenau ist, dürften Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht. Nach meiner Auffassung sind auch Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen von der Maskenpflicht befreit. Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 14 Jahren ist statt einer FFP2-Maske eine medizinische Maske möglich.

Eine Maskenpflicht für Heilpraktiker ist bundesrechtlich nicht vorgesehen.