Wer darf in rechtlichen Fragen beraten?


Wer darf eigentlich in rechtlichen Fragen beraten? Grundsätzlich ist die entgeltliche individuelle Rechtsberatung laut Rechtsdienstleistungsgesetz Anwälten und einzelnen Institutionen (z.B. Vereinen in der Mitgliederberatung) vorbehalten. Bei Vereinen sind jeweils gesetzlich geregelte Voraussetzungen (§ 7 RDG) einzuhalten. Zu dieser Frage informiert ein Artikel der IHK.