Darf ich meine Praxis noch fotografieren? Achtung bei Fototapete!


Sie haben Ihre Praxis mit Fototapete tapeziert? Dann können Sie sich jetzt die Frage stellen, ob Sie ihr mit dieser Tapete tapeziertes Praxiszimmer noch fotografieren und die Bilder (auf denen die Tapete zu sehen ist) anschließend zu Werbezwecken ins Internet stellen dürfen.

Zu dieser merkwürdig anmutenden Frage existieren tatsächlich Gerichtsurteile. Und mal wieder können sich die Landgerichte nicht einigen. Das LG Köln erblickt hierin tatsächlich einen Urheberrechtsverstoß. (Urt. v. 18.08.2022 – 14 O 350/21). Das LG Düsseldorf hat im Rahmen der rheinischen Rivalität hingegen einen Anspruch des Fotografen verneint und erlaubt die Veröffentlichung solcher Bilder. (Urteil vom 19.04.2023, 12 O 129/22)
Ich freue mich bereits auf die 50seitige Entscheidung des BGH zu dieser äußerst „wichtigen“ Rechtsfrage.

Dass sich die Streitigkeiten auf Raufasertapeten oder Tapeten mit Blümchenmuster ausweiten, ist eher nicht zu erwarten. Bei Tapeten mit künsterlischen Mustern könnte man hingegen diskutieren.