Das Bundesverwaltungsgericht hat rechtskräftig entschieden, dass auch Ergotherapeuten eine sektorale/eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis erhalten können. Das Urteil dürfte für viele Ergotherapeuten in Bezug auf das HeilprG die Frage aufwerfen, welche ergotherapeutischen Maßnahmen zukünftig (noch) selbständig (also ohne ärztliche Delegation) zulässig sind und für welche ergotherapeutischen Maßnahmen entweder eine ärztliche Überweisung oder eine sektorale Heilpraktikererlaubnis erforderlich sind.