Google-Cache & Internetarchiv – Weniger Haftungsrisiken


Google hat seine Cache-Funktion eingestellt. Hiermit haben sich etwaige Lösch- bzw. Einwirkungspflichten bei dort noch abrufbaren Inhalten erübrigt. Bing hat die Abschaffung seiner Cache-Funktion getestet, aktuell ist diese aber noch verfügbar.

Das OLG Nürnberg (Beschluss 19.02.2024, 3 U 2291/23) hat sich in einem urheberrechtlichen Verfahren mit der Frage beschäftigt, ob ein Unterlassungsschuldner für Inhalte im Internetarchiv „Wayback Machine“ haftet. Hierbei handelt es sich um eine Internetbibliothek, die Forschern, Historikern, Wissenschaftlern und allen weiteren Interessierten einen permanenten Zugang auch zu nicht mehr vorhandenen Webseiten bietet. Das OLG hat eine Haftung verneint. Vorsorglich rate ich jedoch weiterhin, rechtswidrige Inhalte auch dort löschen zu lassen.