Falls Ihnen jemand erklären möchte, dass Ihre Website zukünftig barrierefrei sein muss und Ihnen gleich das passende Produkt „verkaufen“ möchte, hier ein wichtiger Hinweis:
„Kleinunternehmen sind von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.“