PRP Eigenbluttherapie


Was ist PRP?

„Platelet-Rich (also plättchenreiches) -Plasma“, kurz PRP genannt, ist eine Form der Eigenbluttherapie. Das entnommene Blut des Patienten wird zentrifugiert und dann als hochkonzentriertes plättchenreiches Blutplasma in die Haut gespritzt.

Ist Heilpraktikern PRP erlaubt?

Nach aktueller Rechtsprechung ist dieses Verfahren für Heilpraktiker grundsätzlich unzulässig.

Nach § 7 Abs. 2 S.1 TFG darf die Entnahme einer (Blut)Spende nur durch eine ärztliche Person oder durch anderes qualifiziertes Personal unter der Verantwortung einer ärztlichen Person erfolgen.

Grundsätzlich ist dieses Verfahren auch gemäß § 13 Abs. 1 AMG unzulässig, weil in seinem Verlauf ein Arzneimittel ohne die hierzu erforderliche gesetzliche Erlaubnis hergestellt wird. Blutzubereitungen humanen Ursprungs werden in der AMVV genannt und sind grds. verschreibungspflichtig.

Sind Ausnahme möglich?

Das TFG sieht in § 28 TFG eine Ausnahme für „homöopathische Eigenblutprodukte“ vor. Ein Eigenblutprodukt ist jedoch nur dann homöopathisch im Sinne des § 28 TFG, wenn es nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist.

Von der Verschreibungspflicht sind Arzneimittel ausgenommen, die aus den in der Anlage 1 zur AMVV genannten Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik, insbesondere nach den Regeln des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind oder die aus Mischungen solcher Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen bestehen, wenn die Endkonzentration dieser Arzneimittel im Fertigprodukt die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt. Diese Arzneimittel dürfen auch mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen gemischt werden.

Wichtig: Nur wenn die Voraussetzungen beider(!) Ausnahmebestimmungen (des TFG und des AMG) vorliegen, kann das Verfahren als HOMÖOPATHISCHE Eigenbluttherapie rechtmäßig sein.

Sanktionen?!

Wer als Heilpraktiker das herkömmliche (also nicht homöopathische)

PRP ausübt, riskiert ein Strafverfahren und seine HP-Erlaubnis!

Ob homöopathische PRP-Varianten medizinisch sinnvoll bzw. überhaupt realisierbar sind, ist keine Rechtsfrage.

Das Verfahren muss jedoch vor der Aufnahme bei der Arzneimittelüberwachung angezeigt werden.

Weitere Infos zur Eigenbluttherapie bei Heilpraktikerrecht.COM